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Sexualstrafrecht

Ihr Strafverteidiger für Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht hat sich zu einem umfangreichen, eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt mit einer Fülle komplizierter Tatbestände, die sich wie folgt dargestellt systematisieren lassen:

Sexueller Missbrauch

Sexuelle Belästigung

Heimliche Bildaufnahmen

Sexueller Übergriff-Vergewaltigung

Jugendschutzdelikte im Internet

Kinderpornografie

 

Wird Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen?

Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz eines Beschuldigten dauerhaft zu zerstören, da kaum ein Thema gesellschaftlich so sensibel ist wie der Vorwurf eines Sexualdelikts. Deshalb ist es insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts von besonderer Bedeutung, möglichst frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu konsultieren, der als vertrauensvoller Ansprechpartner, Beistand und Verteidiger fungiert.

 

Sie haben eine Vorladung der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft erhalten, in der Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird?

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden. Ohne Unterschied im Ansehen der Person verteidige ich vorurteilsfrei sowohl zu Unrecht Beschuldigte genauso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter.

Stefan Schmidt Strafverteidiger | Rechtsanwalt
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Ihr Spezialist für Sexualstrafrecht Stefan Schmidt

Durchsuchung? Festnahme? Haftbefehl?

Auch deshalb ist ein unverzügliches Kontaktieren eines Strafverteidigers und sofortiges Handeln bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat so wichtig, weil nicht selten eine Hausdurchsuchung oder sogar ein Haftbefehl mit anschließend vollstreckter Untersuchungshaft droht. Als engagierter Strafverteidiger wird unverzüglich versucht mit einer taktisch klugen Verteidigungsstrategie entsprechendes zu verhindern. Das Sexualstrafrecht gehört zu den schwierigsten Materien im gesamten Strafrecht. Oftmals fehlen Beweise, es steht Aussage gegen Aussage. Diese schwierige Beweissituation heißt allerdings nicht, dass nun das Ermittlungsverfahren eingestellt würde oder deshalb keine Anklage oder Verurteilung erfolgen könnte.

Das Gegenteil ist der Fall, denn nirgends ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß und die Unschuldsvermutung so wenig wert wie beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung.

Andererseits: Wie will man beweisen, dass eine Tat nicht stattgefunden hat?

Vorwürfe aus dem Bereich der Sexualdelikte gehen zumeist einher mit einer erheblichen Stigmatisierung und Ausgrenzung des mutmaßlichen Täters und verlangen besondere Diskretion von der Verteidigung. Nicht selten erfolgen die Vorwürfe im Sexualstrafrecht von einer nahestehenden Person aus dem Freundes- oder sogar Familienkreis, was eine zusätzliche Erschwernis im Umgang mit den Sexualdelikten darstellt. Allein die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass die Beauftragung eines versierten Strafverteidigers sinnvoll ist. Nur mit einem erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt als Ihr Strafverteidiger können alle für das Ermittlungs- und Strafverfahren relevanten und bedeutenden Aspekte Berücksichtigung finden. Je früher die Beauftragung erfolgt, desto besser.

Nach Akteneinsicht kann dann die Erarbeitung einer gemeinsamen Verteidigungsstrategie, allein ausgerichtet an Ihren Interessen, erfolgen. Keiner Betonung bedarf das diskrete und unvoreingenommene Arbeiten des Strafverteidigers, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Sollte ein Fall der notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 StPO vorliegen haben Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der von Ihnen selbst ausgesucht werden kann.

Stellen Sie sich vor, welche Auswirkungen und Folgen sexualstrafrechtliche Vorwürfe oftmals im privaten und beruflichen Bereich haben. Bedauerlicherweise spielt es häufig gar keine Rolle, ob die Vorwürfe zutreffend, begründet sind oder aber nicht. So oder so, es bleibt etwas haften auf dem gesamten weiteren Lebensweg.

Unter Mitwirkung eines erfahrenen Strafverteidigers/Fachanwalt für Strafrecht bestehen im Ermittlungsverfahren zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten, auch dann, wenn die Tatvorwürfe nicht umfassend erfolgreich bestritten werden können.

Als konsequenter und gewissenhafter Verteidiger habe ich auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts bereits vielfach Verfahren bearbeitet und verfüge entsprechend über vielfältige Erfahrungen.“

Referenzen

Ich lege größten Wert auf den persönlichen Kontakt zu meinen Mandanten, ich setze mich für Sie ein. Menschlich und kompetent.

Informieren Sie sich gern in den Bewertungen.

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Stefan Schmidt
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